
Angebote für Versicherer
Psychologische
Beratung Psychotherapie für Case Management-Klienten
Vorbestehende oder erworbene Psychische Störungen
Für viele Klienten bedeutet der erlittene Unfall oder die plötzlich eingetretene Krankheit eine einschneidende Veränderung in ihrem Leben. Manchmal können solche Ereignisse bei einem Menschen psychische Störungen hervorrufen oder auf bereits vorbestehende psychische Probleme treffen. In beiden Fällen wird die Verarbeitung des Erlittenen komplexer, und die Genesungszeit verlängert sich. Falls nicht frühzeitig auf eine solche Situation reagiert wird, kann es später schwierig werden, post hoc zu entscheiden, wann die Störung begonnen hat und wie sie sich manifestiert hat. In Gutachten sieht man leider immer wieder, dass vorbestehende oder sich entwickelnde psychische Störungen entweder nicht entdeckt oder bagatellisiert und ihr Einfluss auf Zeit und Ausgang der Genesung unterschätzt worden ist.
Vorsicht vor paramedizinischen Heilmethoden, in denen Patienten versteckt psychotherapeutisch behandelt werden
Versicherungspatienten
geniessen manchmal verschiedene, auf den Körper bezogene paramedizinische
Angebote. In diesen Begleitungen ist die Gefahr gross, dass beginnende
psychische Komplikationen - in vermeintlich guter Absicht - 'mitbehandelt'
werden, ohne dass die Ausübenden über die hierfür erforderliche Ausbildung
verfügen. Dem Betroffenen wird das Gefühl vermittelt, 'es (vermeintlich) im
Griff zu haben' - mit oft fatalen Folgen. Störungs-Symptome werden zwar
kurzfristig jeweils gelindert, langfristig aber chronifiziert. Leider finden
solche Klienten den Weg ins professionelle System erst dann, wenn ihre Störungen
auffällig und chronisch geworden sind.
Psychotherapie ist gesetzlich geregelt und darf nur von psychologischen oder
psychiatrischen Psychotherapeuten ausgeübt werden. Grundvoraussetzung und damit
Kriterium zur Berechtigung bei beiden Berufsgattungen ist eine Praxisbewilligung
der Gesundheitsdirektion des jeweiligen Kantons. Auch wenn in
psychologie-ähnlichen Angeboten gelegentlich psychotherapeutische
Zusatzausbildungen geltend gemacht werden, ist die Gesetzgebung hier eindeutig. Mandate
für Psychotherapie oder Psychologische Beratung dürfen daher nur an
Psychotherapeuten mit
einer kantonalen Praxisbewilligung vergeben werden.
Psychotherapieangebot für Klienten des CM
Bieten Sie Ihren Klienten
die Möglichkeit, professionelle Begleitung zu finden,
um im Genesungsprozess nicht nur auf den Körper zu fokussieren, sondern auch die Psyche zu
beobachten und zu stärken.
Folgende Themen können dabei in einer begleitenden Therapie aktuell werden:
Wie mit einem erlittenen Trauma fertig werden?
Wie sich an die neuen, veränderten Gegebenheiten im Leben gewöhnen?
Umgang mit Angst und einer beginnenden Angststörung
Depression nach einem belastenden Ereignis
Umgang mit Schmerzerkrankungen und mit chronischen Schmerzen
Psychotherapie wird jeweils in gemeinsam festgelegten Therapie-Blöcken (z.B. 5 oder 10 Stunden) angeboten.
Psychologische Beratung beschränkt sich auf eine diagnostische Abklärung und auf ca. 2-4 Stunden Beratung.