Angebote für Versicherer

Psychologische Fachgutachten
 
 

Allgemeines

Es ist noch wenig bekannt, dass Psychologen Versicherungs-Gutachten zu 'Psychischen Störungen', deren Auswirkungen und Interaktionen verfassen.

Psychologische Fachgutachten nehmen Stellung zu Vorhandensein, Ursachen, Kausalität, Schädigungscharakter und -ausmass von psychischen Störungen sowie zu einer eventuell daraus resultierenden Arbeitsunfähigkeit. Formal und inhaltlich sind sie aufgebaut wie psychiatrische Gutachten. Sie nehmen hingegen keine Stellung zu medizinischen oder medikamentösen Fragestellungen.

 

Objektive Beobachtungsebene

Die Beobachtungsebene bei psychologischen und insbesondere bei verhaltenstherapeutischen Gutachten besteht nicht ausschliesslich aus einer subjektiven, klinischen Einzel-Beobachtung des Klienten. Es werden auch vom Gutachter unabhängige, testpsychologische und damit objektive Daten erhoben. So können beispielsweise die in einem psychologischen Gutachten empfohlenen Massnahmen zu einem späteren Zeitpunkt mit den gleichen Testverfahren überprüft werden. Solche objektiven Vergleiche und Verlaufsmessungen ermöglichen den Nachweis, ob die getroffenen Massnahmen tatsächlich greifen oder nicht.

 

Transparenz des Gutachtens

Eine hohe Transparenz ist ein weiteres Merkmal der psychologischen Gutachten: Sämtliche in einem Gutachten verwendeten Testverfahren werden genannt, und die erhobenen Werte werden klar und auch für den Laien verständlich dargestellt. So ist es auch späteren Gutachtern möglich, die Datenquellen zu überprüfen, Verfahren zu wiederholen und detailliert zu früheren Gutachten Stellung zu nehmen.

 

Konsultationsumfang

Die Konsultation mit dem Exploranden dauert im Schnitt drei Stunden, jeweils auf zwei Termine verteilt. Diese vergleichsweise lange Konsultationszeit ist das Herzstück des Gutachtens. Sie erhöht zum Einen die Akzeptanz seitens des Klienten, da er mehr Zeit und Raum erhält, seine Beschwerden zu schildern, und das für die Compliance wichtige Gefühl zu entwickeln, darin Ernst genommen zu werden. Zum anderen dient die Aufteilung der Konsultation in zwei Termine dazu, bereits anlässlich der zweiten Konsultation wichtige Vergleichsbeobachtungen zum Zustandsbild des Klienten zu ermöglichen und diese in gutachterische Befunde einzubeziehen.

 

Psychologische Gutachten sind indiziert bei

 

Psychologische Gutachten sind nicht indiziert bei

  • ausschliesslich medizinischen Fragestellungen

 

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