Angebote für Versicherer

Kosten
 
 

Psychotherapie für Versicherungs-Klienten     

Therapeutisches Arbeiten ohne klare und transparente Zielsetzung ist unethisch: Therapeutische Begleitungen sind zielgerichtet. Mit dem Betroffenen und dem Case Manager zusammen werden die Therapieziele und die Zahl der Stunden für eine erste Therapiesequenz festgelegt (z.B. 10 Stunden). Danach wird in einem gemeinsamen Standortgespräch der Therapieverlauf evaluiert und das weitere Vorgehen festgelegt. Damit entsteht ein hoher Grad an Verbindlichkeit für alle Beteiligten.

Honorar: SFr. 180.00 pro Stunde (UVG Tarif)

 

Fallberatung / Supervision

Eine Fallberatung/Supervision dauert erfahrungsgemäss etwa eine Stunde pro Fall. Falls Akten vorhanden sind, bitte diese vorab zustellen. Die Fallberatung/Supervision kann einzeln oder in Gruppen erfolgen. In letzterem Fall sollte eine Minimaldauer von 1,5 bis 2 Stunden veranschlagt werden.

Honorar: SFr. 230.00 pro Stunde  

 

Gutachten

Der erforderliche Zeitraum für die Erstellung eines Gutachtens hängt von der Verfügbarkeit des Klienten und dem Umfang des Fragenkataloges ab. Erfahrungsgemäss muss mit etwa 4-6 Arbeitswochen gerechnet werden.

Honorar: Im Vorab vereinbarte Pauschale oder SFR. 230.00 pro Stunde

 

Schulungen

Honorar: SFr. 230.00 pro akademische Stunde (45').